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 MINDESTLOHN ÜBERSICHT

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Tristan
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BeitragThema: MINDESTLOHN ÜBERSICHT   MINDESTLOHN ÜBERSICHT EmptyDi Jan 22, 2008 3:40 am

Mindestlohn



Die Stimmung im Land hat sich gedreht: War vor fünf Jahren den meisten Deutschen der Begriff Mindestlohn noch völlig fremd, so ist heute eine klare Mehrheit der Bevölkerung für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Fast drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger fordern dies in einer aktuellen Forsa-Umfrage. Sogar 59 Prozent der Unions-Wähler sind dieser Meinung.




Das deutliche Votum kommt nicht von ungefähr. Trotz Aufschwung, trotz Rekordgewinnen in der Wirtschaft und trotz einer allgemeinen Zunahme des Reichtums der Gesellschaft gibt es einen größer werdenden Teil der abhängig Beschäftigten, die trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrem Einkommen leben können. Billigjobs en masse: Der Niedriglohnsektor hat sich (nicht zuletzt "dank" der sogenannten Hartz-Gesetze) stark ausgeweitet. Immer größer wird die Zahl derer, die trotz einer Vollzeitstelle ihren Lebensunterhalt nicht ohne zusätzliches Arbeitslosengeld II bestreiten können (siehe dazu unseren Beitrag Aufstocker).





Viele Argumente dafür!

Die Argumente für einen Mindestlohn sind zahlreich und weithin bekannt. Wir wollen hier nur einige der wichtigsten nennen:



  • Vollzeitarbeit muss eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. Es ist absurd, dass Arbeitgeber einen Lohn zahlen dürfen, von dem Menschen trotz einer vollen Stelle nicht leben können!




  • Derzeit sind viele Beschäftigte ohne Tarifbindung. Nur der gesetzliche Mindestlohn kann Niedriglöhne dort bekämpfen, wo keine Tarifverträge existieren.




  • In den meisten europäischen Nachbarstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn - mit durchweg positiven Erfahrungen.




    <LI value=4>Die meisten Unternehmen können angesichts hoher Gewinne den Mindestlohn problemlos zahlen, ohne die Preise zu erhöhen. Kleinere Unternehmen werden die Preise - je nachdem, wie hoch der Anteil der Lohnkosten jeweils ist, teilweise etwas erhöhen müssen. Wenn aber alle den gleichen Mindestlohn zahlen müssen, kann keiner mit Lohndumping aus der Reihe tanzen.

  • Es muss der Grundsatz gelten: Die Arbeitgeber zahlen den Lohn! Dass der Staat in einer boomenden Volkswirtschaft Armutslöhne subventioniert, ist ein Unding - ein gesellschaftspolitischer Skandal erster Ordnung!









  • "Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. Mit einem zum Leben ausreichenden Lohn meine ich mehr als das bloße Existenzminimum, ich meine Löhne, die ein anständiges Leben ermöglichen”

    (US-Präsident Franklin D. Roosevelt bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in den USA im Jahr 1938).






Mindestlöhne in Europa

Während in Deutschland seit Jahren über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestritten wird, sind Mindestlöhne bei unseren Nachbarn schon lange Realität. Von den 25 EU-Mitgliedsländern haben 18 einen gesetzlichen Mindestlohn, einige davon schon seit mehreren Jahrzehnten! Deutschland ist heute eines der wenigen EU-Länder ohne einen gesetzlichen Mindestlohn.



Durch den Mindestlohn wurde in diesen Ländern die Lohnspreizung deutlich reduziert, ebenso die Lohndiskriminierung von Frauen, denn vor allem sie haben von den Mindestlöhnen profitiert.




Mindestlöhne in Europa (Stand 2007)




Land

Stundenlohn (in Euro)

Luxemburg

9,08

Irland

8,30

Frankreich

8,27

Niederlande

8,13

Großbritannien

7,96

Belgien

7,93
Quelle: WSI 2007





Mindestlöhne und Arbeitsplätze

Gegner des Mindestlohns behaupten unverdrossen, diese seien schädlich für die Beschäftigung und würden massenhaft Arbeitsplätze vernichten. Dieses "Argument" wird aber durch die Praxis widerlegt. Insbesondere das britische Beispiel macht deutlich, dass der Mindestlohn ein "Gebot der Stunde" ist:







  • "Bisher war der Mindestlohn ein großer Erfolg. Für mehr als eine Million Arbeitnehmer sind die Löhne deutlich angehoben worden, ohne dass dies Arbeitsplätze gekostet hätte."

John Cridland, Generaldirektor des britischen Unternehmerverbandes COBI und Mitglied der Low Pay Commission, in: Frankfurter Rundschau vom 9. Mai 2006






Entsendegesetz

Die Ausweitung des Entsendegesetzes (siehe dazu den entsprechenden Beitrag) ist ein erster Schritt, aber nicht die Lösung des Problems. Voraussetzungen für die erwünschte Wirkung wären flächendeckende Tarifverträge - und die Tarifverträge selber müssen existenzsichernde Löhne und Gehälter garantieren.



Es sei daran erinnert, dass das Entsendegesetz ursprünglich dafür vorgesehen war, Lohndumping ausländischer Firmen zu verhindern. Mit diesem Gesetz können nur dann Mindestlöhne eingeführt werden, wenn für mindestens fünfzig Prozent der Beschäftigten einer Branche ein Tarifvertrag gilt. In vielen Branchen ist dies aber bekanntlich nicht der Fall. Ein weiteres Problem dabei ist, dass in einer Reihe von Branchen die Tariflöhne so niedrig sind, dass es nicht weiterhilft, diese als Mindestlohn zu verallgemeinern.





Tarifvertrag oder gesetzliche Lösung?

Natürlich ist es besser, wenn starke Gewerkschaften angemessene, existenzsichernde Löhne und Gehälter per Tarifvertrag durchsetzen. Allerdings gibt es - wie mittlerweile allseits bekannt - insbesondere im Dienstleistungssektor Branchen, in denen aufgrund des äußerst geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades derzeit keine solchen tarifvertraglichen Lösungen durchsetzbar sind. Ein Beispiel dafür ist das Hotel- und Gaststättengewerbe.



Hier müssen Untergrenzen per Gesetz eingezogen werden! Aufgabe der Gewerkschaften ist es dann, Lohngruppen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns auszugestalten.





Gesetzlicher Mindestlohn bleibt das Ziel

Das Ziel eines gesetzlichen Mindestlohns ist noch längst nicht erreicht - in die Debatte ist aber erhebliche Bewegung gekommen. Die Gewerkschaften haben es geschafft, das Thema mit all seinen Facetten in der Gesellschaft zu verankern. ver.di kann dabei für sich verbuchen, bereits vor fünf Jahren einen ersten Stein ins Wasser geworfen zu haben.



In der Bevölkerung gibt es klare Mehrheiten für einen gesetzlichen Mindestlohn - politisch gibt es diese Mehrheiten leider noch nicht. Derzeit wird in der Koalition heftig darüber gestritten. Das Thema spielt in den kommenden Wahlkämpfen eine wesentliche Rolle.



Es gilt, in dieser wichtigen Frage weiter am Ball zu bleiben. Der Profiterzielung durch Billiglohn-Ausbeutung muss endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Es geht darum, ob die Steuerzahler weiterhin Armutslöhne subventionieren sollen oder ob die Arbeitgeber auch in Deutschland endlich für geleistete Arbeit mindestens einen bestimmten Lohn zahlen müssen. Die Zeit drängt, denn die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist kein Projekt für den Abschwung. Man sollte dem Beispiel Großbritanniens folgen, wo der Mindestlohn im Boom erfolgreich eingeführt worden ist.





Dr. Jürgen Glaubitz

(ehemals Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik, ver.di-Landesbezirk NRW)



Redaktioneller Stand: Januar 2008
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