Senatsaufträge nur noch bei Mindestlohn
Unternehmen müssen mindestens 7,50 Euro zahlen
Christine Richter
Der rot-rote Senat dringt auf angemessene Bezahlung: Künftig sollen Aufträge der öffentlichen Hand nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitskräften den jeweiligen Berliner Tariflohn zahlen. In Branchen, in denen kein Tarif existiert oder der Tariflohn unter 7,50 Euro liegt, muss mindestens ein Stundenlohn von 7,50 Euro gezahlt werden, wenn das Unternehmen den Auftrag des Landes Berlin bekommen will. Dies beschloss gestern der Senat.
"Wir wollen, dass die Tariflöhne eingehalten werden", sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nach der Senatssitzung. Die Regelung, die der Senat gefunden habe, sei bislang einmalig in Deutschland. Das geänderte Vergabegesetz muss noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Die Regelung soll für alle künftigen Verträge gelten. Erst im August hatte der Senat der Pin AG, die wegen ihrer Stundenlöhne bundesweit in die Kritik geraten ist, die Zustellung der Behördensendungen übertragen. An dieser Vereinbarung werde sich jetzt nichts ändern, sagte Wowereit. Der Vertrag mit der Pin AG läuft im nächsten Sommer aus.
Die Senatsverwaltungen und Behörden, die die Aufträge vergeben, sollen dann auch kontrollieren, ob die vereinbarten Löhne gezahlt werden. Dies werde "stichprobenartig" geschehen, sagte Wowereit. So vergibt das Land Aufträge an Wachschutzfirmen oder Handwerksbetriebe. Wie viele vom Land Berlin beauftragte Unternehmen weniger als 7,50 Euro zahlen, konnte Wowereit nicht sagen. Es sei auch nicht zu berechnen, welche Mehrkosten sich für das Land aus der neuen Regelung ergeben werden. Das Investitions- und Auftragsvolumen des Landes und der landeseigenen Unternehmen liegt im Jahr bei vier bis fünf Milliarden Euro.Berliner Zeitung, 07.11.2007