Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden zieht die Jurex gerne die Eigenbeteiligung den Mitarbeitern vom gehalt ab.
Dieses ist aber so nicht richtig.
Das darf er nur, wenn Ihr über der aktuellen Pfändungsfreigrenze von ca.998 € mit Eurem gehalt liegt! Netto versteht sich!
Und welcher Zusteller hat das schon? Außerdem benötigt er Eure Zustimmung.
Rein rechtlich muss die Jurex bei erwiesener grober Fahrlässigkeit Eurerseits einen rechtskräftigen Titel gegen Euch erwirken, der dann wiederum 30 Jahre wirksam ist.
Solltet Ihr also innerhalb der nächsten 30 Jahre einen Job bekommen, bei dem Ihr vom Gehalt her über der Pfändungsfreigrenze liegt, würde Herr Lüer sein Geld bekommen.