In einer der letzten Ausgaben der "Jurex Intern" findet sich ein Bericht von Herr Sassen (Justitiar bei der Jurex GmbH) wieder, in dem er die Mitarbeiter darauf hinweist bei der Lohnsteuerabrechnung Verpflegungskosten und somit 6 € pro Tag geltend machen zu können.
Wer genau liest, findet auch einen Hinweis, dass dieses bei einer Fahrtätigkeit
ab acht Stunden pro Tag möglich ist.
Ich würde niemanden empfehlen diesen Trick zu versuchen. "Klar arbeite ich acht Stunden pro Tag", höre ich Euch jetzt rufen.
"Da kann ich doch das Verpflegungsgeld absetzen"
Dazu möchte ich wiederum kurz anmerken, dass Ihr zwar alle 8,5 Std. am Tag arbeitet, aber doch erst mal
"aufsatteln" müsst und am Ende des Tages auch noch Urkunden stempeln, neue Post sortieren... und eine halbe Stunde Pause habt Ihr auch noch.
Also kommt Ihr
nicht auf
"reine" acht Stunden Fahrzeit!!!
Und genau das ist aber die Voraussetzung.
Wer es trotzdem machen möchte, bitte.
Aber die Finanzbehörden sind nicht so dumm, wie manche Herren mit dubiosen Hinweisen anscheinend vermuten!!!