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 Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller???

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Tristan
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Tristan


Anzahl der Beiträge : 161
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Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller??? Empty
BeitragThema: Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller???   Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller??? EmptyDi Mai 29, 2007 12:39 pm

In einer der letzten Ausgaben der "Jurex Intern" findet sich ein Bericht von Herr Sassen (Justitiar bei der Jurex GmbH) wieder, in dem er die Mitarbeiter darauf hinweist bei der Lohnsteuerabrechnung Verpflegungskosten und somit 6 € pro Tag geltend machen zu können.
Wer genau liest, findet auch einen Hinweis, dass dieses bei einer Fahrtätigkeit ab acht Stunden pro Tag möglich ist.

Ich würde niemanden empfehlen diesen Trick zu versuchen. Exclamation Exclamation Exclamation

"Klar arbeite ich acht Stunden pro Tag", höre ich Euch jetzt rufen. scratch
"Da kann ich doch das Verpflegungsgeld absetzen" scratch

Dazu möchte ich wiederum kurz anmerken, dass Ihr zwar alle 8,5 Std. am Tag arbeitet, aber doch erst mal "aufsatteln" müsst und am Ende des Tages auch noch Urkunden stempeln, neue Post sortieren... und eine halbe Stunde Pause habt Ihr auch noch.
Also kommt Ihr nicht auf "reine" acht Stunden Fahrzeit!!!
Und genau das ist aber die Voraussetzung. Exclamation

Wer es trotzdem machen möchte, bitte.
Aber die Finanzbehörden sind nicht so dumm, wie manche Herren mit dubiosen Hinweisen anscheinend vermuten!!! Evil or Very Mad
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https://jurex.forumieren.de
Arbeitss
Gast




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BeitragThema: Re: Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller???   Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller??? EmptyDi Mai 29, 2007 2:29 pm

Da du dieses Thema gerade ansprichst: Unsere Werbungskosten wurden durch den "Fahrtkostenzuschuss" auch ganz toll dezimiert...
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Habnix
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BeitragThema: Re: Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller???   Verpflegungsgeld für Jurex-Zusteller??? EmptyMi Mai 30, 2007 1:06 am

...............
6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.
Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der !!! regelmäßigen Arbeitsstätte.!!!

Fahrtätigkeit
Steuerrecht : Aufgrund der Fahrtätigkeit können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Als Werbungskosten kommt insbesondere der Verpflegungsmehraufwand in Betracht. Diese sind in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung separat auszuweisen und gegen die Einsatzwechseltätigkeit abzugrenzen.

Beispiele für Fahrtätigkeit
Berufskraftfahrer und Beifahrer
Betonfahrer
Kiesfahrer
Müllfahrzeugführer
Linienbusfahrer
Straßenbahnführer
Lokführer und Zugbegleiter
Taxifahrer


Keine Fahrtätigkeit !!!
Verkaufsfahrer
Kundendienstmonteure
Zusteller !!!!!!
Polizisten im Streifendienst
Zollbeamte in der Grenzaufsicht
Seeleute und Binnenschiffer
Fahrlehrer

Quelle : Wikipedia/ Verpflegungsmehraufwand/ Fahrtätigkeit
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